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Erläuterungen zum Lehrveranstaltungsprogramm Wintersemester 2003/2004
I. Die Überschriften über den Lehrveranstaltungen bezeichnen die Studien- und Prüfungsgebiete der Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 20.10.1994, der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen für das Unterrichtsfach Biblische Geschichte/Religionskunde vom 19.10.1988, der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 15.12.1998 und den Prüfungsanforderungen vom 17.11.1999, sowie der Magisterprüfungsordnung (MPO) Hauptfach Religionswissenschaft vom 08.08.2000.
II. Ab Wintersemester 1995/96 können Diplomvorprüfungen nach der alten DPO vom 7.5.1982 nicht mehr abgelegt werden. Studierende, die sich im Sommersemester 1994 im Hauptstudium befanden und die Diplomvorprüfung abgelegt haben, können die Diplomprüfung wahlweise nach der alten DPO vom 7.5.1982 oder nach der DPO vom 20.10.1994 ablegen.
III. Ein Praktikum ist ein wichtiger Bestandteil des Diplomstudiums. Die DPO macht es zur Pflicht. In Fragen des Praktikums sollten sich alle Studierenden rechtzeitig an die Praxisbeauftragte, Frau Dr. Luchesi, wenden.
IV. Studierende des Studiengangs Religionswissenschaft (Diplom) müssen an Lehrveranstaltungen von Fächern außerhalb des Studiengangs Religionswissenschaft teilnehmen und die Erfolgreiche Teilnahme nachweisen. Sie werden gebeten, die Lehrveranstaltungen anderer Fächer unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen. Außerdem besteht die Möglichkeit, religionswissenschaftlich relevante Angebote anderer Studiengänge über die/den Vorsitzende/n der Fachkommission Religionswissenschaft/Religionspädagogik als prüfungsrelevant anerkennen zu lassen. Die Studierenden reichen bei der Fachkommission Religionswissenschaft/-pädagogik entsprechend begründete Anerkennungsanträge zu Beginn des Semesters ein, in dem die Veranstaltung stattfindet.
V. Anmeldungen zu Fachprüfungen nach der DPO vom 20.10.1994 sind in den ersten drei Wochen der Veranstaltungszeit des Semesters erforderlich.
VI. Die Fachkommission und der Diplomprüfungsausschuß geben bekannt:
A) Die Zulassung zu den Fachprüfungen setzt die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Einführungsveranstaltungen voraus.
B) Prüfungsrelevante Studienleistungen nach der DPO vom 20.10.1994 können in folgenden Veranstaltungen erbracht werden: im Grundstudium: VAK 09-502, -503, -504, -506, -507, -508, -509, -510, -511, -513, -514, -516, -520, -530, -531 im Hauptstudium: VAK 09-1011, -503, -504, -506, -507, -510, -511, -513, -514, -516, -519, -520, -530, -531
C) Vorgezogene Fachprüfungen können in folgenden Veranstaltungen abgelegt werden, wenn die für das relevante Prüfungsgebiet erforderlichen Nachweise erbracht sind: im Grundstudium: VAK OL-4.7.35, 09-508, -531 im Hauptstudium: VAK 09-1011, -503, -504, -506, -507, -510, -511, -513, -514, -516, -519, -520, -530, -531
D) Die Fachkommission kann Fachprüfungen in Verbindung mit weiteren Lehrveranstaltungen genehmigen, wenn Anträge die Bestimmungen der DPO beachten und die entsprechenden Prüfungsberechtigungen (§6; § 9 Abs. 2 DPO) vorliegen.
VII. Kooperation Universität Bremen - Universität Oldenburg Die mit 'OL' gekennzeichneten Lehrveranstaltungen des Studiengangs Ev. Religionslehre der Universität Oldenburg im WiSe 2003/2004 sind für den Lehramtsstudiengang Religionswissenschaft/ Religionspädagogik als studiengangsbezogen und prüfungsrelevant anerkannt und finden in Oldenburg statt.
VIII. Alle Lehrveranstaltungen beginnen, wenn nichts abweichendes vermerkt ist, in der 1. Semesterwoche des WiSe 2003/2004.
IX. ECTS bedeutet: European Credit Transfer System. Studierende, die am SOCRATES/ERASMUS-Programm teilnehmen, erhalten für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Kreditpunkte, die den Arbeitsaufwand beziffern und in allen EU-Ländern anerkannt werden.
X. Am 30.10.2000 wurde der fachspezifische Anhang zur Magisterprüfungsordnung (MPO) für das Fach Religionswissenschaft als Hauptfach ausgegeben. Die nach § 8 und § 13 der MPO erforderlichen Leistungsnachweise werden in Verbindung mit Lehrveranstaltungen erbracht, die in diesen Erläuterungen zum Lehrveranstaltungsprogramm unter VI B und VI C für die religionswissenschaftlichen Fachprüfungen der DPO ausgewiesen sind. Zwischenprüfungen und Magisterprüfung sind beim Magisterprüfungsausschuss zu beantragen.
XI. In den unter "Zusätzliche Angebote" aufgeführten Lehrveranstaltungen können Leistungsnachweise nur auf begründeten Antrag beim Fachsprecher erworben werden. Die Leistungen müssen religionswissenschaftlicher Art sein und den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen.
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