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Erläuterungen zum Lehrveranstaltungsprogramm Wintersemester 2005/2006
I. Ab Wintersemester 2005/2006 können Sie sich nur in das Bachelor-Studium neu einschreiben. Veranstaltungen des BA-Studiengangs können für Magister und Diplom nur nach Rücksprache mit den Veranstaltenden besucht werden.
II. Die Überschriften über den Lehrveranstaltungen bezeichnen die Studien- und Prüfungsgebiete der Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 20.10.1994, der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen für das Unterrichtsfach Biblische Geschichte/ Religionskunde vom 19.10.1988, der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 15.12.1998 und den Prüfungsanforderungen vom 21.12.1999, sowie der Magisterprüfungsordnung (MPO)Religionswissenschaft vom 22.04.2004.
III. Ein Praktikum ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums. In Fragen des Praktikums sollten sich alle Studierenden rechtzeitig an die Praxisbeauftragte, Frau Dr. Luchesi, wenden.
IV. Studierende des Studiengangs Religionswissenschaft (Diplom) müssen an Lehrveranstaltungen von Fächern außerhalb des Studiengangs Religionswissenschaft teilnehmen und die Erfolgreiche Teilnahme nachweisen. Sie werden gebeten, die Lehrveranstaltungen anderer Fächer unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen. Außerdem besteht die Möglichkeit, religionswissenschaftlich relevante Angebote anderer Studiengänge über die/den Vorsitzende/n der Fachkommission Religionswissenschaft/ Religionspädagogik als prüfungsrelevant anerkennen zu lassen. Die Studierenden reichen bei der Fachkommission Religionswissenschaft/ -pädagogik entsprechend begründete Anerkennungsanträge zu Beginn des Semesters ein, in dem die Veranstaltung stattfindet.
V. Anmeldungen zu Fachprüfungen nach der DPO vom 20.10.1994 sind in den ersten drei Wochen der Veranstaltungszeit des Semesters erforderlich.
VI. Die Fachkommission und der Diplomprüfungsausschuß geben bekannt: A) Die Zulassung zu den Fachprüfungen setzt die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Einführungsveranstaltungen voraus.
B) Prüfungsrelevante Studienleistungen nach der DPO vom 20.10.1994 können in folgenden Veranstaltungen erbracht werden: im Grund- und Hauptstudium: VAK 09-501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 511, 513, 517, 518, 527, 528, 529, 530, 531, 534, 535.
C) Vorgezogene Fachprüfungen können in folgenden Veranstaltungen abgelegt werden, wenn die für das relevante Prüfungsgebiet erforderlichen Nachweise erbracht sind: im Grund- und Hauptstudium: VAK 09-501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 511, 513, 517, 518, 527, 528, 529, 530, 531, 534, 535.
D) Die Fachkommission kann Fachprüfungen in Verbindung mit weiteren Lehrveranstaltungen genehmigen, wenn Anträge die Bestimmungen der DPO beachten und die entsprechenden Prüfungsberechtigungen (§ 6; § 9 Abs. 2 DPO) vorliegen.
VII. Alle Lehrveranstaltungen beginnen, wenn nichts Abweichendes vermerkt ist, in der 1. Semesterwoche des Wintersemesters 2005/2006 IX. ECTS bedeutet: European Credit Transfer System. Studierende, die am SOCRATES/ ERASMUS-Programm teilnehmen, erhalten für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Kreditpunkte, die den Arbeitsaufwand beziffern und in allen EU-Ländern anerkannt werden.
In den unter "Zusätzliche Angebote" aufgeführten Lehrveranstaltungen können Leistungsnachweise nur auf begründeten Antrag beim Fachsprecher erworben werden. Die Leistungen müssen religionswissenschaftlicher Art sein und den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen.
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